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Warum ist die Tierschutz-Verbandsklage so wichtig?

„Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen”, heißt es in § 1 TierSchG. Dass genau dies aber zigmillionenfach an der Tagesordnung ist, lässt sich nicht mit bloßem „Verbesserungsbedarf” erklären, sondern nur mit einem grundsätzlichen Systemfehler: Die rechtliche und praktische Umsetzung des Tierschutzgesetzes ist nicht an den tatsächlichen Interessen der Tiere ausgerichtet, sondern an dem Ziel, sie wirtschaftlich zu nutzen. Sie widerspricht damit dem ebenfalls in § 1 formulierten Zweck des Gesetzes, das „Leben und Wohlbefinden [der Tiere] zu schützen”, indem sie ihn von vornherein relativiert.

Dieser von allen Beteiligten stillschweigend akzeptierte Widerspruch durchzieht das gesamte System der Tiernutzung und lässt sich daher an vielen Stellen aufzeigen. Mithilfe des Verbandsklagerechts machen wir fallbezogen sichtbar, wie sich Rechtsvorschriften widersprechen, wie geduldete Praktiken von den geltenden Rechtsnormen abweichen und wie die Tierindustrie damit tagtäglich systematisch gegen die grundlegenden Bedürfnisse der Tiere verstößt. Das Ziel ist dabei nicht, eine geringfügige Verbesserung der Haltungsbedingungen herbeizuführen – auch wenn diese als Nebeneffekt eintreten mag. Keine reformistische Maßnahme kann die grundlegende Widersprüchlichkeit des Systems auflösen und das Leid der Tiere beenden[1]. Das Ziel ist vielmehr, diese Widersprüchlichkeit offenzulegen und die Tierfeindlichkeit des Systems sichtbar zu machen. Dadurch werden sich mehr und mehr Menschen auf Dauer dem System der Tiernutzung entziehen. Zugleich schaffen wir damit in verschiedenen Sparten der Tierindustrie Präzedenzfälle, die das bestehende System erheblich schwächen und Tiernutzung konkret verhindern können…

Weiterlesen: “Die Verbandsklage als Instrument der Tierrechtsbewegung”:
www.ariwa.org/verbandsklage-als-tierrechtsinstrument

[1] www.ariwa.org/was-reformen-verraten

#Verbandsklage #Tierindustrie #ARIWA

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