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Tierrechtsprozess: Ein wegweisendes Urteil

Tierschutzfilmteam in Berufung erneut frei gesprochen

11.10.2017: Das Landgericht Magdeburg bestätigte heute das Urteil des Amtsgerichts Haldensleben vom September 2016: Auch in zweiter Instanz sprach der Richter die drei Rechercheaktivist/innen frei, die 2013 heimlich in der Schweinezucht und -mast #Sandbeiendorf Videoaufnahmen vom Leid der Tiere angefertigt hatten. In seiner Begründung ging das Landgericht noch über die Argumentation des Amtsgerichts Haldensleben hinaus, indem es den Angeklagten den noch „stärkeren” Rechtfertigungsgrund der Nothilfe zugutehielt. Die Angeklagten hatten die Anlage im Juni und Juli 2013 nachts mit dem Ziel betreten, die Zustände zu veröffentlichen und so den nötigen Druck für eine staatliche Verfolgung der herrschenden Missstände aufzubauen.

„Wir begrüßen es sehr, dass ein weiteres Gericht in Deutschland das Leid von Schweinen als gewichtigen Notstand anerkennt”, sagte Erasmus Müller, einer der Angeklagten. „Das Urteil stellt sich eindrücklich gegen die Meinungsmache der Agrarindustrie, die Recherche-Filmer/innen regelmäßig zu Verbrecher/innen stilisieren.”

Bereits das zweite #Gericht hält nun in seinem Urteil fest, dass die tierschutzrechtlichen Kontrollen durch Veterinärbehörden versagen. „Dieses Urteil verdeutlicht erneut, dass ein bundesweites Tierschutzverbandsklagerecht dringend nötig ist. Denn nur so kann die Arbeit von Veterinärbehörden kontrolliert werden”, sagte Sandra Franz, Pressesprecherin von ARIWA. „Darüber hinaus ist solches Filmmaterial unabdingbar für einen ehrlichen gesellschaftlichen Diskurs über die Tierhaltung.”

Weitere Informationen unter:
www.ariwa.org/tierschutzfilmerinnen-freigesprochen

#Tierrechtsprozess #Tierrechte #ARIWA

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