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Das Leiden der Hummer

ARIWA hat Klage gegen die Veterinärbehörde Düsseldorf eingereicht.

Der Grund: Sie untersagt nicht die tierschutzwidrige Haltung und den Verkauf von lebenden Hummern. Dabei hat erst Mitte Februar 2017 das Verwaltungsgericht Berlin in einem richtungsweisenden Urteil festgestellt, dass Hummer leidensfähig im Sinne des Tierschutzgesetzes sind (VG 24 K 188.14). Veterinärbehörden müssen demnach auch bei der Hummerhaltung zum Schutz der Tiere eingreifen, wenn dies nötig ist. Da der Verkauf von lebenden Hummern per se nicht tierschutzgerecht erfolgen kann, muss er generell verboten werden. Unterstützt wird die Initiative von der ERNA-GRAFF-Stiftung für Tierschutz​.

Mehr Infos hier: www.ariwa.org/verbot-hummerverkauf

#Hummer #Verbandsklage #ARIWA

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